AGB

 

  1. Geltungs­be­reich 

Die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäfts­ver­kehr von EXPERIENCY mit unseren Kunden. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäfts­be­zie­hung. Mit der Beauf­tra­gung gelten diese Bedin­gungen als angenommen. Abwei­chungen von diesen AGB müssen vorgängig schrift­lich verein­bart werden.

 

  1. Mitwir­kungs­pflicht des Klienten (Coachee/ Auftrag­geber) 

Das Coaching erfolgt auf der Grund­lage des im Vorfeld geführten Erstge­sprä­ches. Es beruht auf Koope­ra­tion und gegen­sei­tigem Vertrauen. Der Coach möchte in diesem Zusam­men­hang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbst­ver­ant­wort­li­cher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garan­tiert werden können. Der Coach steht dem Coachee als Prozess­be­gleiter und Unter­stüt­zung bei Entschei­dungen und Verän­de­rungen zur Seite — die eigent­liche Verän­de­rungs­ar­beit wird vom Coachee geleistet. Der Coachee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situa­tion ausein­an­der­zu­setzen.

 

  1. Auftrags­um­fang und Kondi­tionen 

Der Auftrags­um­fang sowie die detail­lierten Ziele werden in einer separaten Verein­ba­rung festge­halten. Zu Beginn eines Prozesses klärt EXPERIENCY zusammen mit dem Auftrag­geber (Firmen­kunde bzw. Reprä­sen­tant), dem Klienten (Coachee) und evtl. dem Vorge­setzten des Klienten die jewei­ligen Erwar­tungen an das Coaching. Tages­an­sätze sind Inhalt von separaten Abmachungen und werden im gegebenen Fall in einer separaten Verein­ba­rung festge­halten. Für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienst­leis­tungen unter­breiten wir massge­schnei­dert eine verbind­liche Offerte (inkl. Vor- und Nachbe­ar­bei­tung). Zahlungs­ziel für alle Dienst­leis­tungen ist netto 20 Tage nach Erhalt der Rechnung. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwert­steuer.

 

  1. Spesen 

Für Reise­zeit sowie Büroar­beiten (Vorbe­rei­tung, Nachbe­ar­bei­tung, Foto- und Textpro­to­kolle, usw.) werden 80.00 CHF in Rechnung gestellt. Öffent­liche Verkehrs­mittel werden zur vollen Taxe der 1. Klasse verrechnet, bei Autofahrten betragen die zusätz­li­chen Kosten CHF 1.00/km (Hin-/Rück­fahrt) berechnet vom Firmen­sitz von EXPERIENCY bis zum Einsatzort.

 

  1. Rücktritts­be­din­gungen / Annul­la­ti­ons­kosten 

Coaching- und Family Office Concept-Sitzungen: Wenn Sie sich für einen verein­barten Termin kosten­frei abmelden möchten, so tun Sie dies bitte spätes­tens 48 Stunden vor dem Termin. Eine kosten­freie Absage der Coaching­sit­zung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späterer Abmel­dung oder Nicht­er­scheinen ohne Benach­rich­ti­gung werden für jede ausfal­lende Stunde im Bereich Coaching 120.00 CHF und im Family Office Concept 100.00 CHF verrechnet.

Workshops, Seminare, Vorträge, andere Dienst­leis­tungen: Bis 10 Arbeits­tage vor Auftrags­be­ginn verrechnen wir unsere effek­tiven Vorar­beiten inklu­sive Spesen (gemäss verein­bartem Tages­an­satz). Bei Rücktritt von weniger als 10 Arbeits­tagen vor Auftrags­be­ginn werden 75% des Offert­be­trages in Rechnung gestellt. Nach Auftrags­be­ginn wird der Gesamt­be­trag verrechnet.

Seminare und Workshops können von Seiten EXPERIENCY auf Grund geringer Teilneh­mer­zahl oder auf Grund höherer Gewalt (Erkran­kung der Seminar­lei­tung, usw.) abgesagt werden. Es wird ein Ersatz­termin angeboten oder das Kursgeld in voller Höhe zurück­er­stattet.

 

  1. Haftung

Bei unserer Tätig­keit handelt es sich um eine reine Dienst­leis­tungs­tä­tig­keit. Ein Erfolg ist weder garan­tiert noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausge­schlossen. Der Versand bzw. die elektro­ni­sche Übertra­gung jegli­cher Daten erfolgt auf Gefahr des Mandanten.

 

  1. Vertrau­lich­keit

Die Inhalte der Beratungs­ge­spräche sind vertrau­lich. Die Betei­ligten beschliessen jeweils gemeinsam, welche Infor­ma­tionen an wen weiter­ge­geben werden können. Die EXPERIENCY verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätig­keit bekannt gewor­denen betrieb­li­chen, geschäft­li­chen und privaten Angele­gen­heiten des Mandanten auch nach der Beendi­gung des Vertrages unbegrenzt Still­schweigen gegen­über Dritten zu bewahren.

 

  1. Versi­che­rungs­schutz

Für den Abschluss von Versi­che­rungen (Unfall, Krank­heit, Diebstahl, usw.) ist der Kunde verant­wort­lich. Von Seiten EXPERIENCY ist kein Versi­che­rungs­schutz gewähr­leistet.

 

  1. Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne Bestim­mungen der Bedin­gungen ganz oder teilweise ungültig werden, berührt dies ungeachtet des Grundes der (parti­ellen) Ungül­tig­keit einzelner Bestim­mungen die Rechts­wirk­sam­keit des zwischen EXPERIENCY und dem Kunden geschlos­senen Vertrags nicht. Im Falle einer Unwirk­sam­keit einer einzelnen Vertrags­be­stim­mung ist die ungül­tige Bestim­mung durch eine neue Bestim­mung, welche der sich als ungültig erwie­senen Bestim­mung unter Berück­sich­ti­gung des Vertrags­zwecks möglichst nahekommt, zu ersetzen.

 

  1. Anwend­bares Recht und Gerichts­stand

Dieser Vertrag unter­steht dem schwei­ze­ri­schen Recht. Für alle Strei­tig­keiten, welche aus dieser Vertrags­be­zie­hung erwachsen oder mit ihr in Zusam­men­hang stehen, ist Zofingen der ausschliess­liche Gerichts­stand.